1. Einleitung
1.1 Das Weiterempfehlungsprogramm von mini-stelle.ch ist darauf ausgelegt, bestehende Mitglieder und Kunden zu belohnen, die neue Interessenten erfolgreich an unsere Partner vermitteln.
2. Zweck und Geltungsbereich
2.1 Diese Bestimmungen regeln den Anspruch auf Belohnungen für die Weiterempfehlung neuer Kunden an mini-stelle.ch.
2.2 Diese Bedingungen treten am 01.07.2022 in Kraft und ersetzen alle früheren Regelungen. Mini-stelle.ch behält sich das Recht vor, die Bestimmungen jederzeit einseitig zu ändern.
2.3 Wir behalten uns vor, die Art der Prämie zu ändern oder das Weiterempfehlungsprogramm jederzeit zu beenden. Bereits eingereichte Empfehlungen werden jedoch nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Bedingungen behandelt.
3. Anspruchsvoraussetzungen
3.1 Empfehlende mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten die vorgeschriebene Belohnung, wenn die empfohlene Person ein Produkt erfolgreich über mini-stelle.ch abschliesst.
3.2 Die empfohlene Person muss zum Zeitpunkt der Empfehlung wirklich Neukunde sein und darf keine bestehenden Verträge mit einem Partner von mini-stelle.ch haben.
3.3 Empfehlungen, die direkt beim Partner ohne unsere Vermittlung abgeschlossen werden, qualifizieren nicht für eine Belohnung.
3.4 Nur eine Person kann für eine Empfehlung belohnt werden. Die Belohnung erhält die Person, deren Empfehlung zuerst eingereicht wurde.
3.5 Empfehlende müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
3.6 Bereits erfolgte Empfehlungen, die nachträglich gemeldet werden, können nicht berücksichtigt werden.
3.7 Nur natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, keine juristischen Personen oder Unternehmen.
4. Ausschlüsse
4.1 Empfehlungen von Eltern für minderjährige Kinder im selben Haushalt sind ausgeschlossen.
5. Belohnung
5.1 Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn sie zu einem Vertragsabschluss führt, die empfohlene Person zum Zeitpunkt der Abrechnung weiterhin Kunde ist und alle offenen Prämien beglichen wurden.
5.2 Belohnungen werden auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto überwiesen und normalerweise wöchentlich ausgezahlt.
5.3 Ausser der festgelegten Belohnung besteht kein Anspruch auf weitere Vergütungen.
6. Sozialversicherungen/Steuern
6.1 Für die Abrechnung mit den Sozialversicherungen ist die empfehlende Person selbst verantwortlich.
6.1 Die Belohnungen beinhalten die schweizerische Mehrwertsteuer. Steuerliche Verpflichtungen liegen allein bei der empfehlenden Person.
7. Unzulässige Handlungen
7.1 Empfehlende dürfen ausser der Weitergabe von Kontaktdaten keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen Handlungen im Namen von mini-stelle.ch vornehmen.
7.2 Bei Zuwiderhandlung übernimmt mini-stelle.ch keine Haftung für daraus resultierende Schäden.